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ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000


LH 588 - Hörbildpräsentation
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Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
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Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
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ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
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Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai: Jahresbericht Sudan 2000

amnesty international

Jahresbericht 2000

SUDAN

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Hauptstadt: Khartum
Einwohner: 32,6 Mio.
Amtssprache: Arabisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft

Die Lage im Sudan war im gesamten Berichtsjahr vom Bürgerkrieg bestimmt, und die Menschenrechtssituation verschlechterte sich erheblich. Personen, die nicht aktiv an den Kampfhandlungen teilgenommen hatten, sahen sich mit Übergriffen der Streitkräfte beider Konfliktparteien sowie weitreichenden Unterbrechungen der Nahrungsmittellieferungen konfrontiert. Viele Menschen wurden aus ihren Heimatorten vertrieben. Zu den aus den umkämpften Gebieten gemeldeten Menschenrechtsverletzungen zählten wahllose Bombenangriffe, die Entführung und Versklavung von Menschen sowie die vorsätzliche und willkürliche Tötung von Zivilisten. Das Engagement von Ölfirmen im Süden des Landes brachte für die Bevölkerung, die bereits 16 Jahre Bürgerkrieg erduldet hatte, weiteres Leid. Über 200000 Zivilisten mussten 1999 vor den Kampfhandlungen fliehen. In den von der Regierung kontrollierten Städten waren nach wie vor die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt. Im Januar verkündete die Regierung das Gesetz über politische Vereinigungen (Tawali ), das die Zulassung politischer Parteien ermöglicht; gleichwohl blieben Oppositionsparteien und Gewerkschaften verboten. Rechtsanwälte, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten waren nach wie vor von Festnahmen, Inhaftierungen, Schlägen, Folterungen und dem »Verschwindenlassen« bedroht. Im Dezember verhängte Präsident Omar al-Bashir für drei Monate den Ausnahmezustand und löste das Parlament auf.

Hintergrund

Ungeachtet einer Waffenstillstandsvereinbarung dauerte im Süden und Osten des Landes der Bürgerkrieg zwischen den Regierungstruppen, den paramilitärischen Volksverteidigungskräften (Popular Defence Forces – PDF) und den als murahaleen bezeichneten Milizen auf der einen und verschiedenen mit der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army – SPLA) verbündeten bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite unvermindert an.

Durch Ausnutzung des im Ausland vorhandenen Interesses an den Ölvorräten des Sudan gelang es der Regierung, die Isolierung des Landes durch die internationale Gemeinschaft weitgehend zu überwinden.

Im Mai kam es im Westen der ölreichen Provinz Oberer Nil wegen der Frage, wer für die Sicherung der Ölfelder zuständig sei, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen regierungstreuen Kräften. Dabei wurden die von Riek Machar angeführten Südsudanesischen Verteidigungskräfte (Southern Sudan Defence Force – SSDF) von den mit der Regierung verbündeten Truppen von Paulino Matip angegriffen, obwohl Machar 1997 ein Friedensabkommen mit der Regierung geschlossen hatte. Die Kämpfe führten zur Vertreibung der Zivilbevölkerung und unterbrachen in den betroffenen Gebieten die Erdölförderung. Später trennten sich zwei Kommandanten von Paulino Matip und gründeten die Südsudanesische Befreiungsbewegung (South Sudanese Liberation Movement – SSLM).

Die Ölfirmen übernahmen keine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen, die von den mit dem Schutz ihrer Ölfelder beauftragten Truppen begangen wurden. Dem UN-Sonderberichterstatter für den Sudan zufolge setzte die Regierung ihre Truppen ein, um die weiträumige Umgebung der Ölvorkommen und die Förderanlagen abzusichern. Als im September die ersten 30000 Barrel Öl abtransportiert wurden, wurden nach Angaben der örtlichen Bevölkerung in dem gesamten Gebiet zahlreiche Hubschrauber eingesetzt und aus großer Höhe wahllos zivile Ziele bombardiert.

Im September wurde Kerubino Kuanyin Bol, ein wichtiger Militärkommandant in Bahr el Ghazal, der 1998 von der Regierung wieder zur SPLA übergelaufen war, im Westen der Provinz Oberer Nil in einen Hinterhalt gelockt und erschossen.

Am 13. Dezember verhängte Präsident Omar al-Bashir für drei Monate den Ausnahmezustand und löste das Parlament auf. Das bedeutete die Entmachtung des einflussreichen Parlamentspräsidenten und Führers der Nationalen Islamischen Front, Hassan al-Turabi.

Vertreibung

Zusätzlich zu den 350000 Sudanesen, die ins Ausland geflohen waren, lebten mehr als 4,5 Millionen Menschen als Vertriebene innerhalb des Sudan. Über zwei Millionen Menschen, die aus dem vom Krieg zerrissenen Süden des Landes vertrieben worden waren, lebten in Lagern in der Umgebung von Khartum. Es gab Pläne für die Zwangsumsiedlung von über 200000 Menschen in eine weiter von der Hauptstadt entfernte Gegend, wo ihnen weder sauberes Wasser noch Unterkünfte, Feuerholz oder Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung standen.

Auch in Gegenden mit potenziellen Ölvorkommen, vor allem im Westen der Provinz Oberer Nil und in Süd-Kordofan, wurden im Verlauf des Berichtsjahres bei Operationen der Regierungstruppen und mit ihnen verbündeter Milizen Zehntausende von Menschen gewaltsam aus ihren Häusern vertrieben und mussten Landbesitz, Vieh und Angehörige zurücklassen. Viele der Vertriebenen im Sudan hatten wegen der instabilen militärischen Lage keinen Zugang zu humanitärer Hilfe. Im Juli verbot die Regierung sämtliche Flüge in den Westen der Provinz Oberer Nil, wo etwa 150000 Menschen von einer Hungersnot bedroht waren, weil sie sich nach ihrer Vertreibung nicht mehr selbst versorgen konnten.

Übergriffe in den Bürgerkriegsgebieten

An allen Fronten – sowohl in den im Osten des Landes gelegenen Nuba-Bergen und dem Ingessana-Bergland – als auch im Süden wurden Hunderte von Zivilisten durch Angehörige der regulären Truppen, der PDF-Milizen und irregulärer Milizen extralegal hingerichtet.

Die SPLA und ihre Verbündeten lenkten humanitäre Hilfe um, plünderten Dörfer und töteten vorsätzlich und willkürlich eine große Zahl von Menschen. Im März wurden drei staatliche Angestellte und ein Mitarbeiter des Roten Halbmonds von der SPLA entführt und anschließend in der Gefangenschaft getötet.

Bahr el Ghazal

Regierungstreue Truppen entführten im Verlauf des Jahres 1999 Hunderte von Frauen und Kindern, vergewaltigten zahllose Frauen und töteten viele von ihnen. Über das weitere Schicksal Tausender Frauen und Kinder, die in den Vorjahren in der Provinz Bahr el Ghazal entführt worden waren und angeblich als Haussklaven gehalten wurden, bestand nach wie vor Ungewissheit.

Trotz einer Verlängerung des Waffenstillstands gingen Regierungstruppen mit Luft- und Bodenangriffen gegen zivile Ziele vor. Im Mai griffen Regierungstruppen von ihren Stützpunkten in Wau im nördlichen Bahr el Ghazal aus die Orte Rumbek und Yirol an. Die aus PDF-Einheiten und murahaleen-Milizen bestehenden Geleittruppen der ein- bis dreimal pro Monat verkehrenden Nachschubzüge überfielen wiederholt an der Eisenbahnstrecke liegende Dörfer. Nach der Evakuierung der Mitarbeiter der Hilfsorganisationen wurde die Versorgung mit humanitären Hilfslieferungen äußerst problematisch.

Äquatorprovinz

Während des gesamten Berichtsjahres bombardierten Militärflugzeuge der Regierungstruppen – offensichtlich vorsätzlich – Krankenhäuser. Um die Städte Chukudum und New Cush gab es erbitterte Kämpfe, und die SPLA war für zahlreiche ungesetzliche Tötungen verantwortlich. Berichten zufolge legte die SPLA rund um Chukudum Landminen und gefährdete damit Hunderte von Menschen.

West-Darfur

Im Januar wurde die Bevölkerung von West-Darfur, insbesondere die sesshaften, Ackerbau treibenden Masaaliten, in Auseinandersetzungen mit Milizen verwickelt, die angeblich durch Kampfhubschrauber und mit Waffen bestückte Fahrzeuge der Regierungstruppen unterstützt wurden. Tausende von Menschen fanden dabei den Tod, Zehntausende flohen in den Tschad. Anfang Februar verkündete Präsident Bashir einen Notstandserlass, mit dem er der Provinzregierung von West-Darfur die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung entzog. Mitte März kam es erneut zu Angriffen der von der Regierung unterstützten Milizen, die in ihren Reihen Mitglieder der herrschenden Partei Nationale Islamische Front, Angehörige arabischer Volksgruppen und Ausländer vereinigten.

Unter dem Vorwurf der »Verwicklung in Stammesfehden« wurden mindestens acht Masaaliten zum Tod durch Erhängen, zur Amputation einer Hand und eines Fußes oder zur Kreuzigung verurteilt.

Ostsudan

Im Januar griffen die Regierungstruppen den zum Teil von den Vereinigten Kräften des Sudan (Sudan Allied Forces – SAF), dem militärischen Flügel einiger Parteien der oppositionellen Nationalen Demokratischen Allianz (NDA), kontrollierten Norden der Provinz Blauer Nil an, zerstörten mehrere zivile Einrichtungen und vertrieben Teile der Zivilbevölkerung. In Menza wurden mehrere Krankenhäuser angegriffen.

Im Mai wurden in Telkouk mindestens 17 Zivilisten durch Luftangriffe und Mörserbeschuss getötet und Hunderte weitere verletzt.

Im August griffen Regierungstruppen das etwa 140 km südlich von Damarzin gelegene Dorf Khor Adar an. Die Bewohner des Dorfes sollen in der Moschee überfallen und 20 von ihnen extralegal hingerichtet worden sein.

Der Norden

Im Juli wurden aus dem Nordsudan Zusammenstöße zwischen Angehörigen der Militärgarnison Wadi Halfa und der Bevölkerung gemeldet, bei denen mindestens zehn Zivilisten verletzt wurden.

Folter und Misshandlung

Auch 1999 erhielt amnesty international – vor allem aus den Städten, die von den Regierungstruppen beherrscht wurden, aber auch aus den von der SPLA kontrollierten Gebieten – von Folterungen und Misshandlungen Kenntnis.

Im Juli wurde in der Stadt Sinja in der Provinz Blauer Nil der aus den Nuba-Bergen stammende Lastwagenfahrer Khamis Adlan Idris vom militärischen Geheimdienst in seiner Wohnung verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und nach Verbindungen zur SPLA befragt, die er aber leugnete. Seinen eigenen Angaben zufolge wurde er mit gefesselten Händen und Füßen auf einen Tisch gelegt und ausgepeitscht. Nachdem sie ihm eine salzige Substanz auf den Rücken geschüttet hatten, versetzten ihm seine Folterer weitere Peitschenhiebe. Dann gossen sie ihm geschmolzenes Plastik auf Arme, Brust und Rücken. Nachdem er elf Tage lang keine ärztliche Betreuung erhalten hatte, entzündeten sich seine Wunden. Vor seiner Einlieferungin das Krankenhaus in Sinar wurde der Vorfall der Polizei gemeldet, doch nach dreimonatigem Krankenhausaufenthalt erfuhr Khamis Adlan Idris, dass die Sicherheitsdienste den Polizeibericht beschlagnahmt hatten. Anschließend ging Khamis Adlan Idris ins Ausland.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Zeitgleich mit ihrem verstärkten militärischen Engagement im Süden und Osten des Landes nahm die Regierung eine große Zahl vermeintlicher Oppositioneller in Haft, darunter Journalisten, Anwälte und Mitglieder verbotener politischer Parteien. In Khartum kam es deutlich häufiger zu Verhaftungen und Schikanen durch die Sicherheitskräfte, und einige Zeitungen wurden verboten oder mussten für mehrere Tage das Erscheinen einstellen. Gegen mindestens drei Zeitungen, die regierungskritische Artikel veröffentlicht hatten, wurde 1999 in insgesamt etwa zehn Fällen ein vorübergehendes Publikationsverbot verhängt.

Journalisten

Die Behörden gingen nicht nur mit Publikationsverboten gegen kritische Zeitungen vor, sondern verhafteten auch Journalisten.

Mitte April wurden in Khartum die drei Journalisten Mohamed Abd Al-Seed, Abdelgadir Hafiz und Maha Hassan Ali – zwei Männer und eine Frau – von Beamten des Sicherheitsdienstes festgenommen. Man erhob weder innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist Anklage gegen die drei noch stellte man sie vor Gericht, und auch ihr Aufenthaltsort wurde geheim gehalten. Berichten zufolge beschuldigte man sie der Spionage für eine fremde Macht. Als Mohamed Abd Al-Seed im Mai ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, musste er sich wegen der entzündeten Wunden an Armen und Beinen, die von den in der Haft erlittenen Folterungen herrührten, in ärztliche Behandlung begeben.

Rechtsanwälte

Auch Rechtsanwälte waren im Berichtsjahr systematischen Schikanen der Polizei und der Sicherheitsdienste ausgesetzt. Mindestens acht Anwälte wurden im Lauf des Jahres verhaftet, mindestens zwei weitere von Sicherheitsdiensten entführt und ohne Anklage und Gerichtsverfahren festgehalten.

Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Gazhi Suleiman wurde 1999 mindestens sechsmal in Haft genommen. Man schloss ihn aus der sudanesischen Anwaltskammer aus, und die Polizei löste mehrere in seiner Kanzlei stattfindende Treffen auf. Im November organisierte er für den SPLA-Führer John Garang de Mabior eine telefonische Pressekonferenz. Als Polizisten den Raum stürmten, durchtrennten sie die Telefonleitung und misshandelten die Anwesenden mit Schlagstöcken und Fußtritten. Bereits im April hatte amnesty international in einem Schreiben an die sudanesische Regierung die systematischen Schikanen gegen Gazhi Suleiman zur Sprache gebracht, und im Juli war dieser zusammen mit Toby Madut, dem Führer einer politischen Partei aus dem Südsudan, schon einmal verhaftet worden.

Menschenrechtsaktivisten

Im Mai dokumentierte UNICEF in einem Bericht über Sklaverei im Bezirk Wau mehrere Fälle, in denen Soldaten der staatlichen Sicherheitskräfte und PDF-Mitglieder Frauen vergewaltigt sowie Frauen und Kinder entführt hatten. Im Juli durchsuchten Sicherheitsbeamte die Wohnung des UNICEF-Mitarbeiters Hamid El-Basher Ibrahim, beschlagnahmten Telefax, Telefon und Computer und nahmen ihn selbst fest. Er wurde eine Zeit lang in Haft gehalten und schließlich ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.

Studenten

Auch Studenten wurden festgenommen, inhaftiert und gefoltert.

Adam Issa Mohamed, der an der Islamischen Universität Omdurman im vierten Studienjahr Wirtschaftswissenschaften studierte, und der Jurastudent im zweiten Studienjahr Al-Waseela Ahmed Eizeldin Malaa wurden am Haupteingang der Universität entführt und Berichten zufolge in eines der als »Geisterhäuser« bekannten geheimen Haftzentren gebracht, wo man ihnen die Nägel ausriss, ihnen Chemikalien auf die Oberschenkel goss und an empfindlichen Körperteilen Verbrennungen zufügte.

Zwangsrekrutierung

Mit »Hasstiraden« und der Verkündigung des Jihad (Heiliger Krieg) versuchten Vertreter der Regierung, frische Rekruten für die Streitkräfte zu gewinnen. Sowohl die Regierung als auch die SPLA griffen darüber hinaus zum Mittel der Zwangsrekrutierung. In zahlreichen Berichten hieß es, die Sicherheitskräfte hätten in Khartum und anderen Städten im Norden des Landes auf der Straße und in Bussen junge Männer zusammengetrieben, um sie für die Armee zu rekrutieren. In den Garnisonsstädten der Regierungstruppen im Süden des Sudan wurden Berichten zufolge schon 14-jährige Jungen für die PDF zwangsrekrutiert.

Zwar versicherte die SPLA, sie werde keine Kinder zu Soldaten machen, doch verschiedene Berichte aus den von ihr kontrollierten Gebieten enthielten Hinweise darauf, dass sich auch in ihren Ausbildungslagern Jugendliche befanden, die noch keine 18 und in einigen Fällen nicht einmal 15 Jahre alt waren. Den Aussagen verschiedener Dorfvorsteher und Angehöriger zwangsrekrutierter Jugendlicher zufolge trieb die SPLA nachts die in den Dörfern lebenden männlichen Jugendlichen zusammen, um entweder alle oder einzelne von ihnen mitzunehmen. Verschiedene Gruppierungen, beispielsweise die Einheiten von Paulino Matip und Peter Gadet, setzten Berichten zufolge auch Kindersoldaten im Alter von deutlich unter 18 Jahren bei Kampfhandlungen ein.

Frauen

Verstöße gegen die Rechte von Frauen waren an der Tagesordnung. Im Zentralsudan, vor allem in Khartum, war die Bewegungsfreiheit der Frauen stark eingeschränkt. Durch das Gesetz über öffentliche Sicherheit in Khartum von 1992 war es Händlerinnen verboten, sich vor 5.00 Uhr morgens beziehungsweise nach 5.00 Uhr abends auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Ihren männlichen Kollegen war dies hingegen erlaubt. Frauen erhielten nur dann ein Visum für eine Auslandsreise, wenn sie die schriftliche Erlaubnis eines männlichen Vormunds vorlegten. Dieser konnte sowohl über den Körper der Frau als auch über ihre Kinder und ihren Besitz verfügen. Innerhalb der Familie blieb Gewalt gegen Frauen faktisch unbestraft.

Am 14. Juni wurden 24 Studierende festgenommen und vom Gericht für öffentliche Ordnung ungehöriger und unmoralischer Handlungen sowie des Erregens öffentlichen Ärgernisses durch ihre Kleidung für schuldig befunden. Die Festnahme der Studenten erfolgte bei einem von der Universität genehmigten Picknick. Grund für ihre Verurteilung war die Tatsache, dass die teilnehmenden Frauen Hemden, Hosen und T-Shirts getragen und bei traditionellen nubischen Tänzen die Hände ihrer männlichen Kommilitonen ergriffen hatten. Die gegen sie verhängten Strafen lauteten auf bis zu 40 Peitschenhiebe und zusätzliche Geldbußen.

Missionen von amnesty international

Im Oktober reisten Vertreter von amnesty international in die Provinz Bahr el Ghazal und den Westen der Provinz Oberer Nil.