ai: Jahresbericht Sudan 2000
amnesty international
Jahresbericht 2000
SUDAN
Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Hauptstadt: Khartum
Einwohner: 32,6 Mio.
Amtssprache: Arabisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Die Lage im Sudan war im gesamten Berichtsjahr vom Bürgerkrieg bestimmt,
und die Menschenrechtssituation verschlechterte sich erheblich. Personen, die
nicht aktiv an den Kampfhandlungen teilgenommen hatten, sahen sich mit Übergriffen
der Streitkräfte beider Konfliktparteien sowie weitreichenden Unterbrechungen
der Nahrungsmittellieferungen konfrontiert. Viele Menschen wurden aus ihren
Heimatorten vertrieben. Zu den aus den umkämpften Gebieten gemeldeten Menschenrechtsverletzungen
zählten wahllose Bombenangriffe, die Entführung und Versklavung von
Menschen sowie die vorsätzliche und willkürliche Tötung von Zivilisten.
Das Engagement von Ölfirmen im Süden des Landes brachte für die
Bevölkerung, die bereits 16 Jahre Bürgerkrieg erduldet hatte, weiteres
Leid. Über 200000 Zivilisten mussten 1999 vor den Kampfhandlungen fliehen.
In den von der Regierung kontrollierten Städten waren nach wie vor die
Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt. Im Januar
verkündete die Regierung das Gesetz über politische Vereinigungen
(Tawali ), das die Zulassung politischer Parteien ermöglicht; gleichwohl
blieben Oppositionsparteien und Gewerkschaften verboten. Rechtsanwälte,
Journalisten und Menschenrechtsaktivisten waren nach wie vor von Festnahmen,
Inhaftierungen, Schlägen, Folterungen und dem »Verschwindenlassen«
bedroht. Im Dezember verhängte Präsident Omar al-Bashir für drei
Monate den Ausnahmezustand und löste das Parlament auf.
Hintergrund
Ungeachtet einer Waffenstillstandsvereinbarung dauerte im Süden und Osten
des Landes der Bürgerkrieg zwischen den Regierungstruppen, den paramilitärischen
Volksverteidigungskräften (Popular Defence Forces PDF) und den als
murahaleen bezeichneten Milizen auf der einen und verschiedenen mit der Sudanesischen
Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army SPLA) verbündeten
bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite unvermindert an.
Durch Ausnutzung des im Ausland vorhandenen Interesses an den Ölvorräten
des Sudan gelang es der Regierung, die Isolierung des Landes durch die internationale
Gemeinschaft weitgehend zu überwinden.
Im Mai kam es im Westen der ölreichen Provinz Oberer Nil wegen der Frage,
wer für die Sicherung der Ölfelder zuständig sei, zu bewaffneten
Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen regierungstreuen Kräften. Dabei
wurden die von Riek Machar angeführten Südsudanesischen Verteidigungskräfte
(Southern Sudan Defence Force SSDF) von den mit der Regierung verbündeten
Truppen von Paulino Matip angegriffen, obwohl Machar 1997 ein Friedensabkommen
mit der Regierung geschlossen hatte. Die Kämpfe führten zur Vertreibung
der Zivilbevölkerung und unterbrachen in den betroffenen Gebieten die Erdölförderung.
Später trennten sich zwei Kommandanten von Paulino Matip und gründeten
die Südsudanesische Befreiungsbewegung (South Sudanese Liberation Movement
SSLM).
Die Ölfirmen übernahmen keine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen,
die von den mit dem Schutz ihrer Ölfelder beauftragten Truppen begangen
wurden. Dem UN-Sonderberichterstatter für den Sudan zufolge setzte die
Regierung ihre Truppen ein, um die weiträumige Umgebung der Ölvorkommen
und die Förderanlagen abzusichern. Als im September die ersten 30000 Barrel
Öl abtransportiert wurden, wurden nach Angaben der örtlichen Bevölkerung
in dem gesamten Gebiet zahlreiche Hubschrauber eingesetzt und aus großer
Höhe wahllos zivile Ziele bombardiert.
Im September wurde Kerubino Kuanyin Bol, ein wichtiger Militärkommandant
in Bahr el Ghazal, der 1998 von der Regierung wieder zur SPLA übergelaufen
war, im Westen der Provinz Oberer Nil in einen Hinterhalt gelockt und erschossen.
Am 13. Dezember verhängte Präsident Omar al-Bashir für drei
Monate den Ausnahmezustand und löste das Parlament auf. Das bedeutete die
Entmachtung des einflussreichen Parlamentspräsidenten und Führers
der Nationalen Islamischen Front, Hassan al-Turabi.
Vertreibung
Zusätzlich zu den 350000 Sudanesen, die ins Ausland geflohen waren, lebten
mehr als 4,5 Millionen Menschen als Vertriebene innerhalb des Sudan. Über
zwei Millionen Menschen, die aus dem vom Krieg zerrissenen Süden des Landes
vertrieben worden waren, lebten in Lagern in der Umgebung von Khartum. Es gab
Pläne für die Zwangsumsiedlung von über 200000 Menschen in eine
weiter von der Hauptstadt entfernte Gegend, wo ihnen weder sauberes Wasser noch
Unterkünfte, Feuerholz oder Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung
standen.
Auch in Gegenden mit potenziellen Ölvorkommen, vor allem im Westen der
Provinz Oberer Nil und in Süd-Kordofan, wurden im Verlauf des Berichtsjahres
bei Operationen der Regierungstruppen und mit ihnen verbündeter Milizen
Zehntausende von Menschen gewaltsam aus ihren Häusern vertrieben und mussten
Landbesitz, Vieh und Angehörige zurücklassen. Viele der Vertriebenen
im Sudan hatten wegen der instabilen militärischen Lage keinen Zugang zu
humanitärer Hilfe. Im Juli verbot die Regierung sämtliche Flüge
in den Westen der Provinz Oberer Nil, wo etwa 150000 Menschen von einer Hungersnot
bedroht waren, weil sie sich nach ihrer Vertreibung nicht mehr selbst versorgen
konnten.
Übergriffe in den Bürgerkriegsgebieten
An allen Fronten sowohl in den im Osten des Landes gelegenen Nuba-Bergen
und dem Ingessana-Bergland als auch im Süden wurden Hunderte von
Zivilisten durch Angehörige der regulären Truppen, der PDF-Milizen
und irregulärer Milizen extralegal hingerichtet.
Die SPLA und ihre Verbündeten lenkten humanitäre Hilfe um, plünderten
Dörfer und töteten vorsätzlich und willkürlich eine große
Zahl von Menschen. Im März wurden drei staatliche Angestellte und ein Mitarbeiter
des Roten Halbmonds von der SPLA entführt und anschließend in der
Gefangenschaft getötet.
Bahr el Ghazal
Regierungstreue Truppen entführten im Verlauf des Jahres 1999 Hunderte
von Frauen und Kindern, vergewaltigten zahllose Frauen und töteten viele
von ihnen. Über das weitere Schicksal Tausender Frauen und Kinder, die
in den Vorjahren in der Provinz Bahr el Ghazal entführt worden waren und
angeblich als Haussklaven gehalten wurden, bestand nach wie vor Ungewissheit.
Trotz einer Verlängerung des Waffenstillstands gingen Regierungstruppen
mit Luft- und Bodenangriffen gegen zivile Ziele vor. Im Mai griffen Regierungstruppen
von ihren Stützpunkten in Wau im nördlichen Bahr el Ghazal aus die
Orte Rumbek und Yirol an. Die aus PDF-Einheiten und murahaleen-Milizen bestehenden
Geleittruppen der ein- bis dreimal pro Monat verkehrenden Nachschubzüge
überfielen wiederholt an der Eisenbahnstrecke liegende Dörfer. Nach
der Evakuierung der Mitarbeiter der Hilfsorganisationen wurde die Versorgung
mit humanitären Hilfslieferungen äußerst problematisch.
Äquatorprovinz
Während des gesamten Berichtsjahres bombardierten Militärflugzeuge
der Regierungstruppen offensichtlich vorsätzlich Krankenhäuser.
Um die Städte Chukudum und New Cush gab es erbitterte Kämpfe, und
die SPLA war für zahlreiche ungesetzliche Tötungen verantwortlich.
Berichten zufolge legte die SPLA rund um Chukudum Landminen und gefährdete
damit Hunderte von Menschen.
West-Darfur
Im Januar wurde die Bevölkerung von West-Darfur, insbesondere die sesshaften,
Ackerbau treibenden Masaaliten, in Auseinandersetzungen mit Milizen verwickelt,
die angeblich durch Kampfhubschrauber und mit Waffen bestückte Fahrzeuge
der Regierungstruppen unterstützt wurden. Tausende von Menschen fanden
dabei den Tod, Zehntausende flohen in den Tschad. Anfang Februar verkündete
Präsident Bashir einen Notstandserlass, mit dem er der Provinzregierung
von West-Darfur die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung von Sicherheit
und öffentlicher Ordnung entzog. Mitte März kam es erneut zu Angriffen
der von der Regierung unterstützten Milizen, die in ihren Reihen Mitglieder
der herrschenden Partei Nationale Islamische Front, Angehörige arabischer
Volksgruppen und Ausländer vereinigten.
Unter dem Vorwurf der »Verwicklung in Stammesfehden« wurden mindestens
acht Masaaliten zum Tod durch Erhängen, zur Amputation einer Hand und eines
Fußes oder zur Kreuzigung verurteilt.
Ostsudan
Im Januar griffen die Regierungstruppen den zum Teil von den Vereinigten Kräften
des Sudan (Sudan Allied Forces SAF), dem militärischen Flügel
einiger Parteien der oppositionellen Nationalen Demokratischen Allianz (NDA),
kontrollierten Norden der Provinz Blauer Nil an, zerstörten mehrere zivile
Einrichtungen und vertrieben Teile der Zivilbevölkerung. In Menza wurden
mehrere Krankenhäuser angegriffen.
Im Mai wurden in Telkouk mindestens 17 Zivilisten durch Luftangriffe und Mörserbeschuss
getötet und Hunderte weitere verletzt.
Im August griffen Regierungstruppen das etwa 140 km südlich von Damarzin
gelegene Dorf Khor Adar an. Die Bewohner des Dorfes sollen in der Moschee überfallen
und 20 von ihnen extralegal hingerichtet worden sein.
Der Norden
Im Juli wurden aus dem Nordsudan Zusammenstöße zwischen Angehörigen
der Militärgarnison Wadi Halfa und der Bevölkerung gemeldet, bei denen
mindestens zehn Zivilisten verletzt wurden.
Folter und Misshandlung
Auch 1999 erhielt amnesty international vor allem aus den Städten,
die von den Regierungstruppen beherrscht wurden, aber auch aus den von der SPLA
kontrollierten Gebieten von Folterungen und Misshandlungen Kenntnis.
Im Juli wurde in der Stadt Sinja in der Provinz Blauer Nil der aus den Nuba-Bergen
stammende Lastwagenfahrer Khamis Adlan Idris vom militärischen Geheimdienst
in seiner Wohnung verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und
nach Verbindungen zur SPLA befragt, die er aber leugnete. Seinen eigenen Angaben
zufolge wurde er mit gefesselten Händen und Füßen auf einen
Tisch gelegt und ausgepeitscht. Nachdem sie ihm eine salzige Substanz auf den
Rücken geschüttet hatten, versetzten ihm seine Folterer weitere Peitschenhiebe.
Dann gossen sie ihm geschmolzenes Plastik auf Arme, Brust und Rücken. Nachdem
er elf Tage lang keine ärztliche Betreuung erhalten hatte, entzündeten
sich seine Wunden. Vor seiner Einlieferungin das Krankenhaus in Sinar wurde
der Vorfall der Polizei gemeldet, doch nach dreimonatigem Krankenhausaufenthalt
erfuhr Khamis Adlan Idris, dass die Sicherheitsdienste den Polizeibericht beschlagnahmt
hatten. Anschließend ging Khamis Adlan Idris ins Ausland.
Einschränkung der Meinungsfreiheit
Zeitgleich mit ihrem verstärkten militärischen Engagement im Süden
und Osten des Landes nahm die Regierung eine große Zahl vermeintlicher
Oppositioneller in Haft, darunter Journalisten, Anwälte und Mitglieder
verbotener politischer Parteien. In Khartum kam es deutlich häufiger zu
Verhaftungen und Schikanen durch die Sicherheitskräfte, und einige Zeitungen
wurden verboten oder mussten für mehrere Tage das Erscheinen einstellen.
Gegen mindestens drei Zeitungen, die regierungskritische Artikel veröffentlicht
hatten, wurde 1999 in insgesamt etwa zehn Fällen ein vorübergehendes
Publikationsverbot verhängt.
Journalisten
Die Behörden gingen nicht nur mit Publikationsverboten gegen kritische
Zeitungen vor, sondern verhafteten auch Journalisten.
Mitte April wurden in Khartum die drei Journalisten Mohamed Abd Al-Seed, Abdelgadir
Hafiz und Maha Hassan Ali zwei Männer und eine Frau von Beamten
des Sicherheitsdienstes festgenommen. Man erhob weder innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist Anklage gegen die drei noch stellte man sie vor Gericht,
und auch ihr Aufenthaltsort wurde geheim gehalten. Berichten zufolge beschuldigte
man sie der Spionage für eine fremde Macht. Als Mohamed Abd Al-Seed im
Mai ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren wieder auf freien Fuß
gesetzt wurde, musste er sich wegen der entzündeten Wunden an Armen und
Beinen, die von den in der Haft erlittenen Folterungen herrührten, in ärztliche
Behandlung begeben.
Rechtsanwälte
Auch Rechtsanwälte waren im Berichtsjahr systematischen Schikanen der
Polizei und der Sicherheitsdienste ausgesetzt. Mindestens acht Anwälte
wurden im Lauf des Jahres verhaftet, mindestens zwei weitere von Sicherheitsdiensten
entführt und ohne Anklage und Gerichtsverfahren festgehalten.
Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Gazhi Suleiman wurde 1999 mindestens
sechsmal in Haft genommen. Man schloss ihn aus der sudanesischen Anwaltskammer
aus, und die Polizei löste mehrere in seiner Kanzlei stattfindende Treffen
auf. Im November organisierte er für den SPLA-Führer John Garang de
Mabior eine telefonische Pressekonferenz. Als Polizisten den Raum stürmten,
durchtrennten sie die Telefonleitung und misshandelten die Anwesenden mit Schlagstöcken
und Fußtritten. Bereits im April hatte amnesty international in einem
Schreiben an die sudanesische Regierung die systematischen Schikanen gegen Gazhi
Suleiman zur Sprache gebracht, und im Juli war dieser zusammen mit Toby Madut,
dem Führer einer politischen Partei aus dem Südsudan, schon einmal
verhaftet worden.
Menschenrechtsaktivisten
Im Mai dokumentierte UNICEF in einem Bericht über Sklaverei im Bezirk
Wau mehrere Fälle, in denen Soldaten der staatlichen Sicherheitskräfte
und PDF-Mitglieder Frauen vergewaltigt sowie Frauen und Kinder entführt
hatten. Im Juli durchsuchten Sicherheitsbeamte die Wohnung des UNICEF-Mitarbeiters
Hamid El-Basher Ibrahim, beschlagnahmten Telefax, Telefon und Computer und nahmen
ihn selbst fest. Er wurde eine Zeit lang in Haft gehalten und schließlich
ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.
Studenten
Auch Studenten wurden festgenommen, inhaftiert und gefoltert.
Adam Issa Mohamed, der an der Islamischen Universität Omdurman im vierten
Studienjahr Wirtschaftswissenschaften studierte, und der Jurastudent im zweiten
Studienjahr Al-Waseela Ahmed Eizeldin Malaa wurden am Haupteingang der Universität
entführt und Berichten zufolge in eines der als »Geisterhäuser«
bekannten geheimen Haftzentren gebracht, wo man ihnen die Nägel ausriss,
ihnen Chemikalien auf die Oberschenkel goss und an empfindlichen Körperteilen
Verbrennungen zufügte.
Zwangsrekrutierung
Mit »Hasstiraden« und der Verkündigung des Jihad (Heiliger
Krieg) versuchten Vertreter der Regierung, frische Rekruten für die Streitkräfte
zu gewinnen. Sowohl die Regierung als auch die SPLA griffen darüber hinaus
zum Mittel der Zwangsrekrutierung. In zahlreichen Berichten hieß es, die
Sicherheitskräfte hätten in Khartum und anderen Städten im Norden
des Landes auf der Straße und in Bussen junge Männer zusammengetrieben,
um sie für die Armee zu rekrutieren. In den Garnisonsstädten der Regierungstruppen
im Süden des Sudan wurden Berichten zufolge schon 14-jährige Jungen
für die PDF zwangsrekrutiert.
Zwar versicherte die SPLA, sie werde keine Kinder zu Soldaten machen, doch
verschiedene Berichte aus den von ihr kontrollierten Gebieten enthielten Hinweise
darauf, dass sich auch in ihren Ausbildungslagern Jugendliche befanden, die
noch keine 18 und in einigen Fällen nicht einmal 15 Jahre alt waren. Den
Aussagen verschiedener Dorfvorsteher und Angehöriger zwangsrekrutierter
Jugendlicher zufolge trieb die SPLA nachts die in den Dörfern lebenden
männlichen Jugendlichen zusammen, um entweder alle oder einzelne von ihnen
mitzunehmen. Verschiedene Gruppierungen, beispielsweise die Einheiten von Paulino
Matip und Peter Gadet, setzten Berichten zufolge auch Kindersoldaten im Alter
von deutlich unter 18 Jahren bei Kampfhandlungen ein.
Frauen
Verstöße gegen die Rechte von Frauen waren an der Tagesordnung.
Im Zentralsudan, vor allem in Khartum, war die Bewegungsfreiheit der Frauen
stark eingeschränkt. Durch das Gesetz über öffentliche Sicherheit
in Khartum von 1992 war es Händlerinnen verboten, sich vor 5.00 Uhr morgens
beziehungsweise nach 5.00 Uhr abends auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten.
Ihren männlichen Kollegen war dies hingegen erlaubt. Frauen erhielten nur
dann ein Visum für eine Auslandsreise, wenn sie die schriftliche Erlaubnis
eines männlichen Vormunds vorlegten. Dieser konnte sowohl über den
Körper der Frau als auch über ihre Kinder und ihren Besitz verfügen.
Innerhalb der Familie blieb Gewalt gegen Frauen faktisch unbestraft.
Am 14. Juni wurden 24 Studierende festgenommen und vom Gericht für öffentliche
Ordnung ungehöriger und unmoralischer Handlungen sowie des Erregens öffentlichen
Ärgernisses durch ihre Kleidung für schuldig befunden. Die Festnahme
der Studenten erfolgte bei einem von der Universität genehmigten Picknick.
Grund für ihre Verurteilung war die Tatsache, dass die teilnehmenden Frauen
Hemden, Hosen und T-Shirts getragen und bei traditionellen nubischen Tänzen
die Hände ihrer männlichen Kommilitonen ergriffen hatten. Die gegen
sie verhängten Strafen lauteten auf bis zu 40 Peitschenhiebe und zusätzliche
Geldbußen.
Missionen von amnesty international
Im Oktober reisten Vertreter von amnesty international in die Provinz Bahr
el Ghazal und den Westen der Provinz Oberer Nil.